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Jetzt informieren: Förderbedingungen für Wärmepumpen könnten sich ändern
wir möchten Sie vorsorglich und unverbindlich darüber informieren, dass es im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung auf Bundesebene zu Änderungen bei der Förderung von Wärmepumpen kommen könnte.
Nach aktuellen Einschätzungen aus dem Marktumfeld ist eine Absenkung der Fördersätze für Wärmepumpen nicht auszuschließen. Gleichzeitig sind in politischen Entwürfen auch unterstützende Maßnahmen, wie etwa die Reduzierung von Netzentgelten, vorgesehen, um den Einsatz von Wärmepumpen dennoch attraktiv zu gestalten.
Bitte beachten Sie:
Diese Information erfolgt ohne Gewähr und stellt keine offizielle Ankündigung oder verbindliche Aussage seitens der zuständigen Förderstellen dar. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Änderungen an Förderprogrammen kurzfristig und mit wenigen Tagen Vorlauf umgesetzt werden können.
Falls Sie aktuell eine Wärmepumpe planen und Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir eine zeitnahe Antragstellung, um die derzeit gültigen Konditionen zu sichern.
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Umsetzung der sog. 65 Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Ziel ist es, dass künftig grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.
Die neuen Vorgaben des GEG zum erneuerbaren Heizen gelten seit dem 1. Januar 2024. Schrittweise wird damit der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung eingeleitet, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.